Hinweis: Bei dieser Frage handelt es sich um ein Rechtsthema. Die Antwort spiegelt unsere Erfahrung wieder und basiert auf besten Wissen und Gewissen. Zur finalen Klärung empfehlen wir immer das Hinzuziehen entsprechender Rechtsvertretung, z. B. eine Fachanwältin oder Datenschutzbeauftragte.
Nein, ein Cookie- oder Datenschutzbanner ist aus unserer Sicht nur notwendig, wenn auch ein einwilligungspflichtiger (Opt-In) Dienst verwendet werden soll. Das sind typischerweise externe Analysedienste (z.B. Google Analytics, Hotjar), „Pixel“ (Meta, LinkedIn), aber auch eingebettete YouTube oder Vimeo-Videos. Für notwendige Dienste ist in der Regel keine Einwilligung erforderlich, etwa Zahlungsmethoden (z. B. Paypal, Stripe, Klarna) im Onlineshop.
Als Daumenregel gilt: ein optionaler Dienst der von einer anderen Domain geladen wird (Drittanbieter), ist einwilligungspflichtig.
Tipps
- Videos, Buchungsformulare usw. nicht einbetten, sondern direkt zur Quelle verlinken
- Alternativ diese Inhalte in „Jetzt entsperren“-Boxen kapseln, um den unattraktiven Banner zu vermeiden.